Untersuchung und Spurensicherung nach Sexualdelikten

Opfer sexueller Gewalt sind nicht nur durch das eigentliche traumatische Erlebnis sondern vielmehr auch durch Schuld- und Schamgefühle belastet. Ängste und Unsicherheiten erschweren oft die Entscheidung zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten

Es ist allerdings enorm wichtig, dass mögliche Tatspuren (z. B. Sperma) so zeitnah wie möglich gesichert und Verletzungen dokumentiert werden. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden, kann auf die gerichtsfeste Dokumentation und die gesicherten Spuren zurückgegriffen und diese für eine spätere Beweisführung verwendet werden.

Das Institut für Rechtsmedizin bietet Ihnen die Möglichkeit, auch ohne vorherige Anzeigenerstattung bei der Polizei, mögliche Tatspuren und Verletzungsbefunde anonym zu sichern. Die Mitarbeiter sind Tag und Nacht über die Zentrale des Universitätsklinikums Halle unter der Telefonnummer: 0345 - 557 0 erreichbar.

Zur Anonymen Spurensicherung gehören eine körperliche Untersuchung (in der Regel in Kooperation mit anderen Fachdisziplinen) mit Dokumentation der Befunde und die Spurensicherung. Bei Bedarf besteht zusätzlich die Möglichkeit eventuelle Betäubungsmittel (z. B. KO-Tropfen) im Körper nachzuweisen. Da KO-Tropfen nur sehr kurz (ca. 6-8 Stunden) nachweisbar sind, sollten frühzeitig Blut- oder Urinproben gesichert werden. Dies können Sie auch selbständig durchführen, in dem Sie Zuhause in ein sauberes, verschließbares Gefäß urinieren und die Probe anschließend der untersuchenden Ärztin oder dem Arzt übergeben.

Nach erlebter sexueller Gewalt besteht meist das Bedürfnis, sich nach der Tat ausgiebig zu reinigen, dies ist eine verständliche Reaktion, führt jedoch leider dazu, dass möglicherweise vorhandenes Beweismaterial vernichtet wird. Aus diesem Grund sollten Sie auf ein Waschen oder einen Kleiderwechsel vor der Beweismittelsicherung verzichten. An der Kleidung können wichtige Spuren wie zum Beispiel Speichel-, Sperma- und Blutspuren oder aber auch Haare haften. Wenn möglich, bringen Sie einfach Ersatzkleidung mit.

Nach der Spurensicherung werden diese sowie der ärztliche Untersuchungsbericht im Institut für Rechtsmedizin gelagert. Anhand einer Chiffrenummer können die Spuren bei einer späteren Anzeigenerstattung ihrem Untersuchungsbericht sicher zugeordnet werden. Weisen sie die Polizei darauf hin, dass die Tatspuren anonym im Institut für Rechtsmedizin gesichert wurden. Die Polizei kümmert sich dann um notwendige weitere Schritte.

Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach 3 Jahren vernichtet. Diese Frist kann auch auf ihren Antrag hin verlängert werden.

 

Kontaktdaten:

Universitätsklinikum Halle
Institut für Rechtsmedizin
Franzosenweg 1
06112 Halle
Telefon: 0345 - 557 0
im Internet: Rechtsmedizinisches Institut

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