Unsere Arbeit wird gefördert durch das Büro für Gleichstellungsfragen der Stadt Halle und durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Einen Teil der Kosten müssen wir durch Eigenmittel selbst finanzieren. Wir danken allen RichterInnen an Amtsgerichten und am Landgericht, allen StaatsanwältInnen und allen MitarbeiterInnen der Finanzämter, die es uns durch die Vergabe von Geldauflagen ermöglichen, diesen Anteil zu finanzieren.

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